02204 - 6 10 62
Unter betrieblicher Altersversorgung fallen alle finanziellen Leistungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zusagt. Hierbei geht es beispielsweise um die herkömmliche Altersvorsorge oder um die Absicherung der Hinterbliebenen bei einem Todesfall.
Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber fordern, einen Teil ihres Lohnes in einen Anspruch auf betriebliche Altervorsoge umzuwandeln. Dies hat noch dazu den Vorteil, dass der Staat diese sogenannte Entgeltumwandlung erheblich fördert.
3 Tipps zur betrieblichen Altersversorgung sehen Sie in dem Video vom Versicherungsverband GDV.