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Gesundheitsreform2026

Gesundheitsreform: Was freiwillig versicherte GKV-Mitglieder jetzt wissen sollten.

 

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„Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung ist dramatisch und sie erlaubt keinen Aufschub mehr.“

(Bundesgesundheitsministerin Nina Warken am 10.07.2026 im Bundestag)

Am 10.07.2026 haben Bundestag und Bundesrat das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet. Ein Spargesetz, das ausschließlich dem Zweck dient, zur Stabilisierung des Zusatzbeitrages bis 2030 beizutragen. Und damit der Politik Luft verschafft, in den kommenden Jahren einschneidende, aber dringend nötige Strukturreformen nachzuziehen.

Diese Gesundheitsreform hat ab 2027 auch signifikante Auswirkungen auf die Beiträge, die "Gutverdiener" künftig bezahlen müssen – gepaart mit Leistungskürzungen und höheren Zuzahlungen. Ab 2028 wird zudem die beitragsfreie Familienversicherung für Ehepartner eingeschränkt.


GKV-Beitrag steigt auf bis zu 1.380 € / Monat

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird außer der Reihe um zusätzliche 300 € pro Monat angehoben. Der GKV-Höchstbeitrag steigt damit für die Kranken- und Pflegeversicherung um etwa 120 € auf ca. 1.340 € bzw. für Kinderlose sogar auf ca. 1.380 €. Für Arbeitnehmer mit Arbeitgeberzuschuss steigt der Anteil auf ca. 670 € bzw. ca. 700 €. 

Wechsel in die PKV ab 2027 für Angestellte erschwert

Sprunghafte Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze (VPG) um 3.600 € – zusätzlich zur „üblichen“ Erhöhung – lassen für viele junge, gutverdienende Arbeitnehmer den PKV-Wechsel in die Ferne rücken. Die neue VPG wird ab 2027 voraussichtlich bei knapp 85.000 € liegen.

Leistungskürzungen und höhere Zuzahlungen

Trotz steigendem GKV-Höchstbeitrag schlagen für alle Kassenpatienten umfangreiche Leistungskürzungen zu Buche: Reduzierung des Festzuschusses bei Zahnersatz, höhere Zuzahlungen (u. a. bei Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln), Einschränkung in der beitragsfreien Familienversicherung etc.

Angespannte Lage der GKV

Die aktuellen Einschränkungen sind nur der Anfang. Mit tiefgreifenden Einschnitten im Versorgungsniveau der GKV-Versicherten ist in den kommenden Jahren zu rechnen.


Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze steigen ab 2027 stark

Mit der Versicherungspflichtgrenze – auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt – regelt der Gesetzgeber, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer frei zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung entscheiden können. Diese Wechselmöglichkeit und Wahlfreiheit wird nun noch weiter eingeschränkt.

Die Beitragsbemessungsgrenze regelt, bis zu welchem Einkommen in der GKV Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen. Deren Anhebung bedeutet für Gutverdiener regelmäßig eine Erhöhung durch die "Hintertür" – auch bei unverändertem Beitragssatz.

Beide Grenzen werden zusätzlich zur jährlichen Anpassung an die Lohnentwicklung um weitere 300 im Monat erhöht (3.600 € / Jahr).

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Infografik


Welche Möglichkeiten Sie haben


Option 1

Sie bleiben in der GKV und akzeptieren die weitere Beitragsbelastung und Leistungskürzungen. 

Option 2

Sie bleiben in der GKV, akzeptieren die weitere Beitragsbelastung und fangen bestimmte Leistungskürzungen mit einer Zusatzversicherung auf (z. B. für die Zähne).

Option 3

Sie sprechen mit uns über die Möglichkeiten, die Ihnen der Wechsel in die PKV bietet. Mit individuellen Absicherungsmöglichkeiten – bis hin zum erstklassigen Top-Schutz.


Jetzt sind Sie am Zug:

  1. Wenn Sie selbstständig sind, dann haben Sie unabhängig von Ihrem Einkommen die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln.

  2. Wenn Sie als Arbeitnehmer ca. 85.000 € (die Versicherungspflichtgrenze für 2027 wird voraussichtlich in dieser Höhe liegen) oder darüber verdienen, haben Sie weiterhin die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln.

  3. Wenn Sie als Arbeitnehmer von der künftigen Versicherungspflichtgrenze eingeholt werden, dann müssen Sie aufgrund der GKV-Kündigungsfrist bis 30.09. handeln, um noch in 2026 in die PKV wechseln und dort bleiben zu können. Sie erhalten dann Bestandschutz in der PKV bzw. können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Gut zu wissen: Die PKV ist trotz höherem Leistungsumfang, der dauerhaft vertraglich garantiert ist, meist günstiger als die GKV und kann deutlich unter dem GKV-Höchstbeitrag liegen, den Gutverdiener dort bezahlen müssen. Und sie bildet Rücklagen fürs Alter, da sie von Beginn an einen Teil der Beiträge für später zurück legt.


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